
Wir sind nicht nur zum Streiten da, sondern auch zur Vermeidung von Streit. Dazu gehören eine entsprechende Beratung und auch gewisse Veranlassungen, seien es Entwürfe von Verträgen, Testamenten oder Patienten-/Betreuungsverfügungen.
Bei Testamenten können wir Ihrem Willen durch eine ganze Reihe von „Werkzeugen“ Geltung verschaffen, wie z.B. durch Auflagen, Anordnung von Vermächtnissen oder von Vor- und Nacherbschaften.
Bei der Errichtung von Patientenverfügungen sind wir bei Ihrer Willensbildung behilflich und halten unterschiedliche Vorschläge und Musterformulierungen bereit. Errichten Sie eine solche Verfügung, wird diese von uns beim Zentralen Register eingespeichert. Das geht automatisiert per Computer, so dass die Eintragung in der Regel am Folgetag abrufbar ist. Dort fragen im Notfall die einschlägigen Stellen wie Ärzte, Krankenhäuser oder Gerichte an. Damit bekannt wird, dass Sie eine Verfügung gespeichert haben, erhalten Sie von uns eine scheckkartengroße Karte mit den entsprechenden Daten zum Mitführen im Portemonnaie.