Wir schöpfen aus einem großen Erfahrungsschatz bei Vertragsentwürfen und Vertragsüberprüfungen aller Art, auch bei atypischen Verträgen, z.B. für Künstler. Das können auch fremdsprachige Verträge nach ausländischem Recht sein. Dazu zählen wir auch den Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von diversen Verlautbarungen im Internethandel.
Wir bearbeiten auch andere Vertragsarten wie Bürgschafts-, Darlehens-, Kauf-, Erbverträge usw.
Wir haben die Möglichkeit, die Verträge stets auf dem neuesten Stand zu halten. Dazu bedienen wir uns eines externen Dienstleisters, der die Überwachung übernimmt und auch dafür einsteht, dass immer der neueste Rechtszustand Berücksichtigung findet.
Natürlich kann man Verträge aller Art aus Büchern oder dem Internet übernehmen oder von Mitbewerbern; das ist billiger. Aber Sie wissen nicht, ob etwa die übernommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines großen Betriebes nicht etwa beanstandungswürdig sind, weil sie zu alt sind und nicht mehr den neuesten Anforderungen entsprechen. Hier müssen Sie Kosten und Nutzen gegeneinander abwägen und auch Ihre Risikobereitschaft berücksichtigen.