Wir bearbeiten die zivilrechtliche Schadenabwicklung bei Verkehrsunfällen und auch die bußgeld- oder strafrechtliche Seite des Falles.
Gerade im Unfallschadensrecht ist es wichtig, einen eigenen Interessenvertreter – und keinen Vertreter eigener Interessen wie Werkstätten, Versicherer usw. – an seiner Seite zu haben.
Wir kennen auch die „Feinheiten“ dieses Rechtsgebiets.