Die zunehmende Öffnung der europäischen Grenzen wirft immer neue Probleme bei der Bedienung der Warenströme auf. Hier gelten eine Reihe von Sonderregeln, die Ihrem Berater bekannt sein müssen. Und es gelten mitunter auch religiöse Regeln, die auf einen Transport anzuwenden sind (z.B. muss transportierte Fettsäure koscher sein, will der Kunde daraus Kosmetika herstellen und im jüdischen Bereich vertreiben).
Hier vermutet man nur dann Probleme und kann diese einer Lösung zuführen, wenn ein gewisser Informationsstand besteht.
Zu diesem Rechtsgebiet zählen wir auch das Binnenschifffahrtsrecht, in dem wir Sie vor den speziellen Binnenschifffahrtsgerichten vertreten.