Hierzu zählen wir das gesamte Recht des Internets, u.a. mit den teilgebieten Domain-Schutz, e-Commerce und Urheberrecht.
Hier können wir auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken, da unsere Kanzlei von Anfang an im Internet tätig ist und auch schon bei dem „Vorgänger“ BTX bzw. Datex frühzeitig die elektronische Datenübertragung genutzt hat.
Wir regeln auch im Todesfalle Ihren digitalen Nachlass!