
Hierzu zählen wir sowohl das Wohn- wie auch das Geschäftsraummietrecht sowie das Leasingrecht.
Da wir seit jeher Mieter wie Vermieter vertreten, kennen wir die Interessenlagen und Verhaltensweisen beider Seiten genau. Gerade auf dem Gebiet des Mietrechts, das sich schnell weiter entwickelt, ist es wichtig, dass Ihr Berater ständig darin arbeitet, damit immer nach dem neuesten Stand beraten und gehandelt werden kann.
Besonders häufig kommen Zahlungs- und Räumungsklagen in Mietsachen vor. Wir begleiten Sie von der vorgerichtlichen Mahnung über das Urteilsverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Die Anfertigung oder Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen nehmen wir nicht vor.