Auf diesem Rechtsgebiet vertreten wir sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Die Kenntnis der gegenseitigen Verhaltensmuster und der Rechtslage aus der jeweils anderen Sicht werden so klarer; dies wirkt auch einer ideologischen Einseitigkeit entgegen.
Zu diesem Gebiet gehören vor allem Kündigungsschutz- und Zahlungsklagen, aber auch die notwendigen mit dem Arbeitsrecht zusammenhängenden sozialrechtlichen Probleme. Wir rechnen dazu auch das Recht der Handelsvertreter mit deren Provisions- und Abfindungsrechten. Die starken Beeinflussungen des deutschen Arbeitsrechts durch europarechtliche Regelungen (z.B. bei Betriebsübernahmen) sind uns durch tägliche Anwendung bekannt.
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